Umsatzsteuer für Gas und Wärme steigt ab April 2024

Umsatzsteuer für Gas und Wärme steigt ab April 2024

Seit Oktober 2022 galten nach einem Regierungsbeschluss als Reaktion auf die Energiekrise verminderte Umsatzsteuersätze auf die Gas- und Wärmeversorgung.

Zum 01.04.2024 läuft diese vorübergehende Entlastung nun – wie ursprünglich gesetzlich vorgesehen – aus. Die monatlichen Abschläge werden nicht automatisch angehoben und bleiben in ihrer aktuellen Höhe bestehen.

Um möglichen Nachzahlungen in diesem Zusammenhang entgegenzuwirken, empfehlen wir Ihnen, die Abschläge über unser Online-Kundenportal anzupassen. Dort navigieren in den Menüpunkt „Abschlag & Konto“ – „Abschlagsübersicht“ und klicken dort auf „Abschlag ändern“. Nun können Sie den Abschlag anpassen und Ihre Eingabe speichern.

Darüber hinaus besteht für Gas- und Wärme-Kund*innen die Möglichkeit, zum 01.04.2024 ebenfalls im Kundenportal einen aktuellen Zwischenzählerstand einzugeben.

Zum Kundenportal